NSG "Haselberg - Straßenteich"

Ein Naturschutzgebiet in Gefahr?!

Haselberg / Foto: RG Muldentalkreis
Haselberg / Foto: RG Muldentalkreis

Vor ca. 300 Mio. Jahren entstanden durch die Ausbrüche eine Supervulkans riesige Ablagerungen von Lava- und Vulkanascheschichten. Eiszeiten und Verwitterung prägten danach der Landschaft ihren Stempel auf. Die Bergkuppen wie bspw. der Frauenberg, der Klengelsberg und auch der Haselberg in der sonst eher flachen Landschaft im Muldental sind Zeugen dieser vergangenen Vulkantätigkeit. Sie bestehen meist aus Quarzporphyrgesteinen. Schon im 19 Jhd. wurde der Wert des Gesteins erkannt und abgebaut. Insbesondere ab den 1930-er Jahren wurde im großen Stil das Gestein aus dem Haselberg entnommen. So entstanden u.a. der kleinere Westbruch (siehe Bild) und der große Ostbruch, wo heute auch das Tauchsportzentrum des Landestauchsportverbandes Sachsen e.V. ansässig ist. 1963 wurde der Steinbruchbetrieb eingestellt und es konnte sich eine für Steinbrüche typische Fauna und Flora entwickeln. Erwähnenswert ist Ansiedlung des bestandsgefährdeten Rotmilan. In der Brutzeit sollten Störungen im Umkreis von 300m um das Nest vermieden werden. 

Nach dem Ende der DDR 1990 begann der Run auf die alten Steinbrüche insbesondere hier im westsächsischen Hügelland. Auch für den Haselberg gab es entsprechende Pläne. Dank des Engagement der Ammelshainer Bürger und Vereine konnte jedoch verhindert werden, dass der Steinbruchbetrieb im Haselberg wieder aufgenommen und ein einzigartiges Biotop zerstört wurde.

Sicherung des NSG "Haselberg - Straßenteich" 

Am 29.01.1993 wurde durch das Regierungspräsidium Leipzig die Sicherung des Haselberges als Naturschutzgebiet (NSG) veranlasst. Allerdings ist die Abbaugenehmigung damit nicht erloschen, weil diese noch nach altem DDR-Bergbaurecht erteilt wurde.  Das bedeutet, dass theoretisch wieder abgebaut werden kann, wenn bspw. der Status als NSG aberkannt wird.

Seit etwa 3 Jahren nimmt die Zahl der Besucher des Haselberges durch Wochenendausflügler oder Wanderfreunde zu. Obwohl es hier im NSG keine ausgewiesenen Wege und für viele Flächen Zutrittsverbote gibt, wird der Haselberg fälschlicherweise als Campingplatz, Tobeplatz für Hunde oder als Mountainbike-Strecke etc. angesehen. Das birgt natürlich die Gefahr, dass geschützte Tierarten in ihrem natürlichen Umfeld gestört und schlimmstenfalls vertrieben werden. Das hätte fatale Auswirkungen auf den Fortbestand des Schutzstatus des NSG. 

Unbedingt beachten!

Daher an dieser Stelle der dringende Appell an die Besucher am Haselberg die Verhaltensregeln, die in einem NSG gelten, zu beachten und vor allem in der Brutzeit von März bis Juli möglichst das Betreten generell zu vermeiden. 

Ergänzend hierzu ein Artikel aus den Naunhof Nachrichten vom August 2020, den man unbedingt beachten sollte!